Anmeldung zur Garantieverlängerung

Hiermit melden wir das nachfolgende ISEKI Neufahrzeug für 24 Monate Werksgarantie an. Die Werksgarantie gilt für 24 Monate oder 1.000 Betriebsstunden, je nach dem welcher Wert zuerst erreicht wird, für den Erstkäufer. Wir haben die auf dieser Web-Seite nachlesbaren Bedingungen für die Garantieverlängerung auf 24 Monate gelesen und akzeptieren diese mit dem Absenden dieses Formulars. Diese Garantieverlängerung ist für Sie als Anmelder kostenlos.

Fahrzeugdaten

Garantie für professionele und gewerbliche Kunden

  1. ISEKI-Maschinen GmbH garantiert dem Vertragspartner eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der neuen ISEKI Maschine in Werkstoff und Werkarbeit.
  2. Auftraggeber im Sinne der Garantiebedingungen sind natürliche oder juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts und sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen, mit denen Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden und die in Ausübung einer gewerblichen, behördlichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. ISEKI-Maschinen GmbH gewährt dem Auftraggeber eine Garantiezeit von 12 Monaten ab Lieferdatum oder 500 Betriebsstunden (je nach dem, welcher Wert zuerst erreicht wird), soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Maßgeblich für den Garantieanspruch ist die vollständig ausgefüllte Übergabeerklärung und Garantiekarte, die innerhalb von 14 Tagen nach Übergabedatum an den Endkunden bei der ISEKI-Maschinen GmbH vorliegen muss.
  4. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Original-ISEKI-Maschinen und -Teile, mit Ausnahme so genannter „Grau-Importe“ (eine Liste solcher Geräte befindet sich auf www.iseki.de und www.iseki-traktor.eu). Für die von der ISEKI-Maschinen GmbH mitverkauften Maschinen und Anbaugeräte anderer Hersteller gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller, die wir vertreten. Wird der Hersteller erfolglos in Anspruch genommen, treten wir die uns gegen den Hersteller zustehenden Garantieansprüche an den Auftraggeber ab. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  5. Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, richtet sich die Gewährleistung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISEKI-Maschinen GmbH (http://www.iseki.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen). Ersetzte Teile gehen kostenlos in das Eigentum der ISEKI-Maschinen GmbH über. Die Kostenerstattung erfolgt von der ISEKI-Maschinen GmbH direkt an den betreffenden ISEKI-Händler zu den jeweils gültigen Garantieerstattungs-Richtlinien der ISEKI-Maschinen GmbH.
  6. Bei allen Produkten anderer Hersteller richtet sich der Anspruch gegen den jeweiligen Hersteller. Die Haftung der ISEKI-Maschinen GmbH erstreckt sich ausschließlich auf Fehler, die unmittelbar an dem gelieferten Produkt entstehen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  7. Für Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung, natürlichen Verschleiß, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, die Nichtverwendung von Originalersatzteilen oder vorgeschriebenen Betriebsmitteln entstehen oder auf äußere, nicht von ISEKI-Maschinen GmbH zu vertretende Einflüsse zurückzuführen sind, wird keine Garantie gewährt.
  8. Die Garantie erlischt, wenn
    1. die Maschine von fremder Seite oder durch den Einbau/Anbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der geltend gemachte Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht,
    2. die Vorschriften (Betriebsanleitung) von ISEKI & Co. Ltd. und/oder ISEKI-Maschinen GmbH nicht befolgt insbesondere die vorgeschriebenen Wartungen (Inspektionen) nicht in den vorgeschriebenen Intervallen oder nicht durch von ISEKI-Maschinen GmbH autorisierten Werkstätten ausgeführt wurden.
    3. Garantieleistungen verlängern die Garantiezeit nicht und setzen auch keine neue Garantie in Gang.
    4. Garantieleistungen dürfen ausschließlich von Fachbetrieben durchgeführt werden, die dazu durch die ISEKI-Maschinen GmbH autorisiert sind.
    5. Anderweitige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der ISEKI-Maschinen GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  9. Ersatzteilgarantie:
    Die ISEKI-Maschinen GmbH garantiert dem Vertragspartner eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit für Original-ISEKI Ersatzteile. Die Garantie gilt für 12 Monate ab dem nachgewiesenen Einbaudatum durch einen ISEKI- Servicepartner. Für Wartungs- und Verschleißteile wird keine Garantie gewährt.
  1. Vor Erstinbetriebnahme ist die mitgelieferte Betriebsanleitung vollständig zu lesen und die enthaltenen Sicherheits-, Warn- und Bedienhinweise sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Bei Rückfragen oder Nichtverstehen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den nächsten ISEKI-Vertriebspartner
  2. Bei Bedienerwechsel, den neuen Bediener in den Umgang mit Maschine und Anbaugeräten einweisen und die Betriebsanleitung zur Verfügung stellen.
  3. Bei Verlassen der Maschine, stets Hydraulikkomponenten absenken, Motor abstellen, Feststellbremse betätigen und Zündschlüssel abziehen.
  4. Keine Arbeiten an Maschine oder Anbaugerät bei eingeschalteten Zapfwellen und laufendem Motor! Vor allen Einstellungs-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten zuerst Zapfwellen ausschalten und Motor abstellen.
  5. Maschine und Anbaugeräte nicht mit demontierten Schutzvorrichtungen in Betrieb nehmen!
  6. In der Betriebsanleitung / den Betriebsanleitungen finden Sie weiterführende Erläuterungen und sicherheitsrelevante Anweisungen, denen beim Betrieb von Maschine und Anbaugeräten unbedingt Folge zu leisten ist.
  1. Begrenzt auf die ISEKI Traktormodelle: SXG 216 / SXG 323 / SXG 326, TXG 237, TM 3160, TM 3215, TM 3245, TM 3265, TH 4295, TH 4335, TH 4365, TG 5390, TG 5395, TG 5470, TG 5475, ICT 50, SFH 220, SFH 240, SF 310, SF 370, SF 438 und SF 450 jeweils Grundmaschinen mit Festeinbauten gewährt ISEKI für maximal 24 Monate oder 1.000 Betriebsstunden Werksgarantie (je nach dem, welcher Wert zuerst erreicht wird). Für andere Grundmaschinen, Anbaugeräte und Zusatzausrüstung gilt die Standard Werksgarantie.
  2. Der Erstkäufer sendet das vollständig und korrekt ausgefüllte Online-Formular auf dieser Web-Seite, innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme der Maschine von seinem ISEKI-Vertriebspartner, an ISEKI. Für Formulare, die später als 30 Tage übersendet werden, wird die Garantieverlängerung nicht akzeptiert. Es gilt das Datum der "Übergabeerklärung und Garantiekarte". Für die ordnungsgemäße Übertragung übernimmt ISEKI keine Haftung. Der Absender erhält eine automatisch erstellte E-Mail mit seiner Anmeldung als Bestätigung.
  3. Der Traktor ist zum Zeitpunkt der Garantieanmeldung vollständig an den ISEKI-Vertriebspartner bezahlt, bzw. ein Finanzierungs- oder Leasingvertrag ist unwiderruflich positiv durch den Finanzierungspartner bestätigt.
  4. Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Kundendienstarbeiten werden pünktlich und vollständig durch einen ISEKI-Vertriebspartner oder ISEKI-Servicepartner durchgeführt und im mitgelieferten Wartungsheft nachweislich dokumentiert. Das Wartungsheft ist auf Verlangen von ISEKI innerhalb von 5 Tagen vorzulegen.
  5. Die Garantieverlängerung erfolgt ansonsten zu den gleichen Garantiebedingungen, wie sie während der gesetzlichen 12 Monatsgarantie gelten.
  6. Die Garantieverlängerung auf 24 Monate ist für den Erstkäufer kostenlos.
  7. Die Garantieverlängerung kann durch ISEKI zu jedem Zeitpunkt für Traktoren, die noch nicht registriert worden sind, aufgehoben werden. Dazu bedarf es der einfachen Information auf dieser Webseite und durch Deaktivierung des Registrierformulars.
  1. Es gelten die Punkte 1) bis 5) aus dem Inhalt „ISEKI Garantieverlängerung auf 24 Monate“
  2. Die Garantieverlängerung auf 36 Monate oder 1.500 Betriebsstunden Werksgarantie (je nach dem, welcher Wert zuerst erreicht wird)ist für den Erstkäufer kostenpflichtig. Das zu sendende Formular ist die rechtsverbindliche Bestellung dieser Garantieverlängerung auf 36 Monate oder 1.500 Betriebsstunden. Der Absender erklärt damit ausdrücklich, dass er autorisiert ist, Bestellungen auch im Auftrag seines Arbeitgebers auszuführen.
  3. Die 36-monatige Garantie wird nur wirksam, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto der Firma ISEKI-Maschinen GmbH eingegangen ist. Für die pünktliche Zahlungsleistung ist der Besteller verantwortlich. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist um mehr als 6 Tage, ist die Garantieverlängerung abgelehnt und damit nicht gültig.
  4. Die Garantieverlängerung kann durch ISEKI zu jedem Zeitpunkt für Traktoren, die noch nicht registriert worden sind, aufgehoben werden. Dazu bedarf es der einfachen Information auf dieser Webseite und durch Deaktivierung des Registrier-Formulars.
Stand Jan. 2014 Kosten pro eine Maschine.
für SXG 216 465,00€ + 19% MwSt = 553,35 €
für SXG 323, SXG 326 685,00€ + 19% MwSt = 815,15 €
für TXG 237 875,00€ + 19% MwSt = 1.041,25 €
für TM 3160 495,00€ + 19% MwSt = 589,05 €
für TM 3215, TM 3245, TM 3265 1.155,00€ + 19% MwSt = 1.374,45 €
für TH 4290, TH 4335, TH 4365 1.545,00€ + 19% MwSt = 1.838,55 €
für TG 5390, TG 5395, TG 5470, TG 5475 1.735,00€ + 19% MwSt = 2.064,65 €
für ICT 50 1.945,00€ + 19% MwSt = 2.314,55 €
für SFH 220, SFH 240 895,00€ + 19% MwSt = 1.065,05 €
für SF 310, SF 370 1.225,00€ + 19% MwSt = 1.457,75 €
für SF 438, SF 450 1.575,00€ + 19% MwSt = 1.874,25 €

Der Betrag ist mit dem Senden der Anmeldung innerhalb von 10 Tagen auf das folgende Konto zu überweisen:

Kontoinhaber
ISEKI-Maschinen GmbH
IBAN
DE84 3204 0024 0103 3190 00
BIC
COBADEFFXXX
Bank
Commerzbank Krefeld

Mit Eingangsverbuchung der Zahlung wird die Garantieverlängerung aktiv.

Der Kunde erhält daraufhin über den gezahlten Betrag die Handelsrechnung von ISEKI-Maschinen GmbH per Post. Der zuständige ISEKI-Vertriebspartner wird durch ISEKI über die Garantieverlängerung informiert.

Garantieerweiterung für Privatkunden

  • Für Privatekunden gelten die gleichen Bestimmungen wie zuvor genannt mit den folgenden Anpassungen:
    1. Bei einer Registrierung erhalten Sie eine Garantie über 36 Monate ab Kaufdatum.
    2. Hierbei beträgt die maximale Betriebsstundenzahl pro Jahr 300 Betriebsstunden.

ISEKI-Maschinen GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 4
40670 Meerbusch
Telefon: +49 (0) 2159 - 520 50
Fax: +49 (0) 2159 - 520 512
E-Mail: info@iseki.de

Geschäftsführer: Siegfried Hoffmann, Martin Hoffmann
HRB 2938 Neuss, Steuer-Nr. 122 5739 4072, USt-IdNr. DE 120 581 270